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Objektiver Tatbestand Objektiver Tatbestand Der objektive Tatbestand ist der Teil des Tatbestands, der aus wahrnehmbaren Erscheinungsformen besteht. Dazu gehören das Vorliegen einer Handlung, spezifische objektive Tatbestandsmerkmale sowie bei einem Erfolgsdelikt die Kausalität und die objektive Zurechnung. Es gibt drei grundlegende objektive Tatbestandselemente. Beispiel anhand von § 303 StGB (Sachbeschädigung): Tatsubjekt (“Wer”) Tatobjekt (“fremde Sache”) Tathandlung (“beschädigt oder zerstört”) Der objektive Tatbestand wird in bei der Prüfung der Strafbarkeit vor dem subjektiven Tatbestand geprüft. Nicht zum objektiven Tatbestand gehören die objektiven Bedingungen der Strafbarkeit.
by | Feb 20, 2022 | Allgemein