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Im Zollbereich gibt es eine Vielzahl von Prozessen und Verfahren, die den Umgang mit grenzüberschreitenden Warenverkehren erleichtern, jedoch ein hohes Fachwissen voraussetzen.
Beispielsweise der Umgang mit Lieferantenerklärungen und der erforderlichen Präferenzkalkulation. Aber auch Versandverfahren, die aktive oder passive Veredlung, die vorübergehende Verwahrung, ein Zoll- oder Steuerlager, die Möglichkeit der Gestellungsbefreiung als Zugelassener Ausführer (ZA) oder Vereinfachungen im Präferenzverkehr mit anderen Drittstaaten benötigen spezielles Know How.
Die Einhaltung der zollrechtlichen Vorgaben muss für die Geschäftsführung immer oberste Priorität haben. Verstöße können mit Bußgeldern oder dem Widerruf zollrechtlicher Vereinfachung geahndet werden. Die sensiblen Unternehmensabläufe können empfindlich gestört werden.
Neue Mitarbeiter sind daher mit diesen Prozessen vertraut zu machen und erfahrene Mitarbeiter gelegentlich aus ihrer „fehlerhaften“ Routine herauszuholen. Weiterbildung ist somit eine wichtige Voraussetzung, um das vom Zoll für den Erhalt der Bewilligungen geforderte Monitoring der eigenen Geschäftsprozesse überhaupt sinnvoll erfüllen und Fehler selbst entdecken zu können. Wir begleiten Sie dabei.
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