Summarische Ausgangsanmeldung

”Summarische Ausgangsanmeldung” ist die Handlung, durch die eine Person die Zollbehörden in der vorgeschriebenen Art und Weise und innerhalb einer bestimmten Frist darüber informiert, dass Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden Art. 5 Nr. 10 UZK).