„Passive Veredelung EX/IM“ ist die Ausfuhr der Unionswaren im Rahmen der passiven Veredelung vor der Einfuhr der Veredelungserzeugnisse (Artikel Nr. 1 Nr. 28 UZK-DA).
„Passive Veredelung EX/IM“ ist die Ausfuhr der Unionswaren im Rahmen der passiven Veredelung vor der Einfuhr der Veredelungserzeugnisse (Artikel Nr. 1 Nr. 28 UZK-DA).
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