Eine ”im Zollgebiet der Union ansässige Person” ist gemäß Art. 5 Nr. 31 UZK
a) eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat,
b) eine juristische Person oder eine Personenvereinigung, die ihren eingetragenen Sitz, ihren Hauptsitz oder ihre ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat.