Veredelungsvorgänge

Als ”Veredelungsvorgänge” gelten gemäß Art. 5 Nr. 37 UZK. a) die Bearbeitung von Waren einschließlich der Montage, der Zusammensetzung und des Anbringens an andere Waren, b) die Verarbeitung von Waren, c) die Zerstörung von...

Veredelungserzeugnisse

”Veredelungserzeugnisse” sind in die Veredelung übergeführte Waren, die Veredelungsvorgängen unterzogen worden sind (Art. 5 Nr. 30...