Nicht-Unionswaren

”Nicht-Unionswaren” sind andere als die unter Nummer 23 genannten Waren und Waren, die den zollrechtlichen Status als Unionswaren verloren haben (Art. 5 Nr. 24...

Unionswaren

”Unionswaren” sind Waren, die gemäß Art. 5 Nr. 23 UZK a) im Zollgebiet der Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden und bei deren Herstellung keine aus Ländern oder Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Union...