„erste Eingangszollstelle“ ist die Zollstelle, die für die zollamtliche Überwachung an dem Ort zuständig ist, an dem das die Waren befördernde Beförderungsmittel aus einem Gebiet außerhalb des Zollgebiets der Union im Zollgebiet der Union eintrifft oder gegebenenfalls eintreffen soll (Artikel 1 Nr. 15 UZK-DA).