”Ausbeute” ist die Menge oder der Prozentsatz der Veredelungserzeugnisse, die beziehungsweise der bei der Veredelung einer bestimmten Menge von in ein Veredelungsverfahren übergeführten Waren gewonnen wird (Art. 5 Nr. 38 UZK).
”Ausbeute” ist die Menge oder der Prozentsatz der Veredelungserzeugnisse, die beziehungsweise der bei der Veredelung einer bestimmten Menge von in ein Veredelungsverfahren übergeführten Waren gewonnen wird (Art. 5 Nr. 38 UZK).
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