Mit Hilfe des Zollverfahrens der Passiven Veredelung werden Unionswaren ins Drittland versendet, um dort Veredelungsprozesse an der Ware durchzuführen. Diese Ware kann später unter teilweiser oder vollständiger Befreiung von Zoll- und Steuerabgaben wieder in die Europäische Union eingeführt werden.